Betreiberpflichten

Der Gesetzgeber schreibt im Rahmen der vollständigen Dokumentation einen umfangreichen Katalog vielfältiger sicherheitsrelevanter Maßnahmen vor.

Die oben genannte Dokumentation  schließt unter anderem eine detaillierte Auflistung aller vorhandenen Sicherheitseinrichtungen inklusive der festgelegten Schutzmaßnahmen, Prüffristen, aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Notbefreiungsanleitungen ein.

Vorgeschrieben ist auch die regelmäßige Inaugenscheinnahme der Anlage durch eine zuvor festgelegte Person. Das Intervall der Prüfung ist vom Umfang und von der Art der Aufzugsnutzung abhängig.

Der Aufzugsbetreiber ist verpflichtet, nachzuweisen, dass die Anlage jederzeit sicher und nach dem Stand der Technik betrieben werden kann. Als Grundlage dient hierfür die Gefährdungsbeurteilung (GBU).

Der Betreiber ist ebenfalls verpflichtet, eine Auflistung über aufzugsexterne Sicherheitseinrichtungen an der Aufzugsanlage bereitzustellen. Das beinhaltet u. a. Informationen zu Druckbelüftung, Notstrom, Brandfall- sowie Evakuierungssteuerung und elektrischer Entrauchung.

Neben den jährlichen, abwechselnd durchzuführenden Zwischen- und Hauptprüfungen ist der Betreiber verpflichtet, im Falle der Personenbefreiung den Zugang zum Gebäude und zur Aufzugsanlage jederzeit zu gewährleisten.

Diese Punkte sind ein Auszug der Betriebssicherheitsverordnung, den der Betreiber einer Aufzugsanlage vorweisen muss. LEVELS Engineering stellt jeder Zeit die Einhaltung aller Vorschriften und Richtlinien sicher.