Schulungen für maximale Betreiber-Sicherheit
Gesetzliche Regelungen und sicherheitsrelevante Verordnungen sind einem kontinuierlichen Aktualisierungsprozess unterworfen. LEVELS Engineering sichert durch ein umfangreiches Schulungsprogramm, dass Betreiber von Aufzugsanlagen stets auf dem neuesten Stand sind. Im Mittelpunkt der von unseren Experten durchgeführten Schulungen stehen die Themen Betreiberpflichten, Normen und natürlich die GBU. Ein weiterer Schwerpunkt ist die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation von Betriebsanleitungen, aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen und Notfallplänen.
Deine Vorteile
Betreiberpflichten
Auf Basis der Technischen Regel für Betriebssicherheit 3121 werden Eigentümer und Betreiber einer Aufzugsanlage über alle gesetzlichen Anforderungen aufgeklärt.
- Welche Pflichten sind für die sichere Verwendung zu beachten?
- Welche Maßnahmen für die Instandhaltung nötig?
- Was ist für die Personenbefreiung wichtig?
- Was ist für Prüfungen sind unabdingbar?
Anhand von zahlreichen Praxisbeispielen zeigen wir auf, wie elementar das Hintergrundwissen für den Betreiber und damit seine rechtliche Absicherung ist.
Dauer: 4 Stunden, inkl. Teilnahmezertifikat
Betriebssicherheitsverordnung
Wir machen diese recht „trockene Materie“ lebendig. Denn hier wird in erster Linie auf die für den Anlagenbetreiber relevanten Paragrafen und Anhänge der BetrSichV eingegangen. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrungen können wir die Inhalte klar und plastisch darlegen und alle Fragen rund um die Verordnung klären.
Schnittstellen zum Thema Betreiberpflichten und Gefährdungsbeurteilungen werden am Rande behandelt. Die Betriebssicherheitsverordnung unterliegt einer kontinuierlichen Fortschreibung. Aus diesem Grund nehmen auch wir regelmäßig an Fortbildungen und Netzwerkveranstaltungen teil, um Dir stets das neueste Wissen vermitteln zu können.
Dauer: 3 Stunden, inkl. Teilnehmerzertifikat
Grundlagen Aufzugsbau | DIN EN 81-20
Hier stehen die Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Einbau von Personen- und Lastenaufzügen im Mittelpunkt. Von der Auslegung des Schachtes über den Triebwerksraum, den Fahrkorb, die Türen bis zu den elektrischen Betriebsmitteln, die Einhaltung von Abständen und die Verwendung der verschiedenen Materialien werden alle relevanten Norm- und Praxisthemen besprochen. Vor dem Hintergrund unserer Konstruktionserfahrung können wir auch hier Theorie und Praxis hervorragend in Einklang bringen.
Dauer: Tagesschulung, inkl. Teilnahmezertifikat
Barrierefreiheit | DIN EN 81-70
Wir vermitteln die Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Aufzügen mit dem Fokus der Zugänglichkeit auch für Personen mit Behinderungen. Das umfasst behindertengerechte Aufzüge bei eingeschränkter Mobilität wie auch bei Seh- und Hörbehinderungen.
Als Aufzugsplaner wissen wir um die Relevanz barrierefreier Zugänge. Wir können einschätzen, welche Maßnahmen notwendig und im konkreten Fall auch umsetzbar sind. Dieses Wissen geben wir anhand praktischer Beispiele weiter.
Dauer: 3 Stunden, inkl. Teilnahmezertifikat
Gefährdungsbeurteilung | GBU
Vor dem Gesetz sind Personen- und Lastenaufzüge Arbeitsmittel wie auch überwachungsbedürftige Anlagen. Die Sicherheit der Beschäftigten bei der Verwendung wie auch die der Bediener, des Wartungspersonals und der Personen in der näheren Umgebung muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Wir erläutern detailliert die Inhalte der GBU und gehen, auf Basis zahlreicher Praxisbeispiele, auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen ein.
Dauer: 4 Stunden, inkl. Teilnahmezertifikat.
MASSGESCHNEIDERTE SCHULUNG
Jeder Betreiber verfügt über unterschiedliche Kenntnisse zum Thema Aufzug. Darum passen wir unsere Lehrinhalte stets den individuellen Voraussetzungen auf Seiten unserer Kunden an.
Dieser intensive Dialog ist zeit- und kosteneffektiv und sichert darüber hinaus den nachhaltigen Lernerfolg.
Nach Absprache
Fachkundige Person
Eine fachkundige Person ist, wer zur Ausübung einer vorgeschriebenen Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, die er sich durch eine entsprechende berufliche Ausbildung oder seine Berufserfahrung angeeignet hat. Die Fachkenntnisse sind durch die Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.