GBU

Gefährdungsbeurteilung

Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) umfasst alle relevanten Punkte, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb einer Aufzugsanlage gewährleisten. Das in seinem Umfang einzigartige LEVELS Engineering Prüfprotokoll zum Stand der Technik umfasst 75 Einzelpunkte, die als Basis einer fundierten Risikoeinschätzung und der daraus folgenden Schutzmaßnahmen dienen. Zahlreiche Bilder, die vor Ort aufgenommen werden, visualisieren den Zustand und das Umfeld der Anlage.

Auch den Schutz gegen Cyber-Attacken müssen Betreiber nach TRBS 1115-1 aktiv sicherstellen. Hierzu zählen regelmäßige Software-Updates und Sicherheitsvorkehrungen gegen unbefugten Zugriff und Hackerangriffe.

Eine GBU ist vor Inbetriebnahme einer Anlage Pflicht und muss auch bei Veränderung der Gebäudenutzung durchgeführt werden.

Deine Verpflichtung

Eine GBU ist vor Inbetriebnahme einer Anlage Pflicht und muss regelmäßig überprüft werden. Gibt es Änderungen zum Stand der Technik? Wurde die Anlage modernisiert? Gibt es eine Veränderung bei der Gebäudenutzung? Im Rahmen der Betreiberpflichten führen wir in unserer GBU neben einer Zustandsbewertungen der Anlage auch die gesetzlich vorgeschriebene Auflistung aufzugsexterner Sicherheitseinrichtungen mit auf (z. B. das Vorhandensein einer elektrisch angesteuerten Rauchabzugsleitung, Notstromaggregate oder Druckbelüftungsanlage).

Der Betreiber einer Anlage ist verpflichtet, höchstmögliche Sicherheit zu jedem Zeitpunkt des Betriebes zu garantieren. Dazu muss er mit der GBU einen detaillierten Nachweis über die sichere Nutzung nach dem Stand der Technik und der installierten Schutzmaßnahmen führen.

Die regelmäßige Wartung der Aufzugsanlage ist nicht ausreichend, denn die Haftung des Betreibers erlischt unter keinen Umständen.

Die Durchführung einer GBU ist für alle Aufzugsbetreiber Pflicht. Ausgenommen sind ausdrücklich Privatpersonen. Wenn im Haushalt jedoch Beschäftigte sind, muss auch hier eine GBU durchgeführt werden.

Sicherheit auf höchstem Niveau

LEVELS Engineering bietet im Rahmen der GBU eine im Detail einzigartige Dokumentation inkl. zahlreicher Abbildungen sowie Zustandsbewertung der Anlage und den sicherheitsrelevanten aufzugsexternen Aggregaten und Einrichtungen. Dazu gehören u.a. die Überprüfung der Notstromaggregate, der Druckbelüftungsanlage sowie die Einhaltung aller Betreiberpflichten.

Fachkenntnisse zählen

Befugt sind fachkundige Personen, die die Normen bzw. Gefahren eines Aufzuges kennen und einschätzen können; Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Dauer: 2 Stunden, Begutachtung vor Ort inkl. Berichterstellung

Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, durch eine Beurteilung zu ermitteln, welchen Gefahren die Beschäftigten während ihrer Arbeit ausgesetzt sein könnten. Daraus wird in der Folge ermittelt, welche konkreten Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung im Detail vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht.

Was ist eine GBU?

Aufgabe einer GBU ist es, Gefahren und Belastungen für jeden einzelnen Arbeitsplatz zu ermitteln, wobei gleichartige Arbeitsplätze zusammengefasst werden können.

Ein gängiger Ablauf ist: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen ermitteln, Gefährdungen bewerten, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen durchführen, Wirksamkeit prüfen, dokumentieren und fortschreiben, ggf. Ablauf wiederholen.

Der zeitliche Aufwand einer GBU ist abhängig von der Maschine, den Bauteilen, dem Arbeitsplatz und weiteren Elementen. Im Durchschnitt dauert eine GBU zwei Stunden. Bei einem Denkmalschutzgebäude kann diese auch vier Stunden in Anspruch nehmen. Wird eine GBU bei einem Paternoster durchgeführt, kann ein ganzer Tag beansprucht werden.

Was ist das Ziel einer GBU?

Die GBU ist ein Teil eines aktiven Arbeitsschutzes.

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sollen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleistet und verbessert werden. Durch Arbeitsschutz werden nicht nur Unfälle verhütet, sondern auch arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden.

Was ist die rechtliche Grundlage der GBU?

Verschiedene Verordnungen und EG-Richtlinien fordern die GBU. Dazu gehören die Betriebssicherheitsverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Gefahrstoffverordnung. Anlässe für eine neue GBU können sein: Neue Arbeitsverfahren, neuer Stand der Technik, neue Maschinen, neue Arbeitsstoffe, Auftreten von Unfällen / Beinaheunfällen.

Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass der Arbeitgeber / Betreiber die GBU erstellen muss. Das kann aber auch z. B. auf eine Fachsicherheitskraft (FASI) übertragen werden.

Ist die Durchführung der GBU Pflicht?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig keine GBU erstellt, handelt laut Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) ordnungswidrig. Ob im Gewerbe oder in Privathaushalten, die beispielsweise eine Reinigungskraft beschäftigen, ist eine GBU vorgeschrieben.